Fragen & Antworten
Unsere Patienten kommen mit vielen Fragen zu uns. Wir nehmen uns gerne die Zeit diese in einem persönlichen Beratungsgespräch ausführlich zu beantworten. Einige sehr häufige Fragen haben wir hier gesammelt und beantwortet.
Vor Behandlungsbeginn
- Wann sollte ich mich beim Kieferorthopäden vorstellen?
- Wie schnell bekomme ich einen Beratungstermin?
- Benötige ich eine Überweisung meines Hauszahnarztes zum Kieferorthopäden?
- Gibt es eine Altersgrenze für kieferorthopädische Behandlungen?
- Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung?
- Welche Kosten kommen bei einer kieferorthopädischen Behandlung auf mich zu?
- Ist der Abschluß einer privaten Zusatzversicherung sinnvoll?
Während der Behandlung
- Welche Behandlungstechniken und -geräte kommen zum Einsatz?
- Wie häufig müssen während einer kieferorthopädischen Behandlung Termine wahrgenommen werden?
- Wie verhalte ich mich im „Notfall“?
- Was ist zu tun, wenn ein Behandlungstermin versäumt wurde?
- Sollen während einer kieferorthopädischen Behandlung Termine bei Hauszahnarzt wahrgenommen werden?
- Gibt es in der Kieferorthopädie Probleme mit Allergien oder Materialunverträglichkeiten?
- Gibt es spezielle Anforderungen an die Mundhygiene während einer kieferorthopädischen Behandlung?
- Ist ein Wechsel der Krankenkasse während einer kieferorthopädischen Behandlung möglich?
Vor Behandlungsbeginn
Wann sollte ich mich beim Kieferorthopäden vorstellen?
Grundsätzlich immer, wenn Ihr Zahnarzt kieferorthopädischen Behandlungsbedarf feststellt oder vermutet und Ihnen empfiehlt, einen Kieferorthopäden aufzusuchen.
Selbstverständlich dürfen Sie auch aus eigenem Antrieb einen Kieferorthopäden aufsuchen, wenn Sie mit Ihrer Zahnstellung oder Kieferstellung unzufrieden sind
.Unabhängig davon ist bei jugendlichen Patienten in der Regel im Alter von 10-11 Jahren eine kieferorthopädische Untersuchung sinnvoll.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung?
Bei gesetzlich versicherten Patienten kommt zur Beurteilung der Kostenübernahme ein Indikations-system mit fünf Schweregraden zum Tragen. Bei Grad 1 und 2 werden die Kosten nicht übernommen. Bei Grad 3 – 5 wird die Behandlung von Ihrer Kasse bezahlt. Voraussetzung ist allerdings ein Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr. Bei Behandlungsbeginn nach dem 18. Lebensjahr ist die gesetzliche Krankenkasse nur noch in wenigen Ausnahmefällen leistungspflichtig.
Bei privat versicherten Patienten hängt die Kostenerstattung durch Ihre Versicherung ausschließlich von der Auswahl und Gestaltung Ihrer Versicherungsbedingungen ab. Falls bei der Kostenerstattung eine Beihilfestelle beteiligt ist, ergeben sich durch restriktive Verwaltungsvorschriften gelegentlich Einschränkungen. Die 18-Jahresgrenze gilt bei der Beihilfe analog zur gesetzlichen Versicherung
Welche Kosten kommen bei einer kieferorthopädischen Behandlung auf mich zu?
Gesetzlich versicherte Jugendliche mit einem Schweregrad 1 oder 2 ihrer Zahn-/Kieferfehlstellung und erwachsene Patienten ab dem 18. Lebensjahr (mit wenigen Ausnahmen) tragen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung selbst. In einem persönlichen Beratungsgespräch können Sie sich über Behandlungsmöglichkeiten und -kosten informieren.
Ist der Abschluß einer privaten Zusatzversicherung sinnvoll?
Für gesetzlich Versicherte kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein, da sie bei entsprechender Vertragsgestaltung private Zusatzleistungen übernimmt oder bei Jugendlichen mit Schweregrad 1 oder 2 der Zahn-/Kieferfehlstellung oder Erwachsenen die Behandlungskosten trägt.
Allerdings sollten Sie vor Vertragsabschluß genau auf Selbstbeteiligungsregelungen und Leistungsausschlüsse achten und mögliche Behandlungskosten gegen die kumulierten Versicherungsbeiträge abwägen.
Während der Behandlung
Welche Behandlungstechniken und -geräte kommen zum Einsatz?
Wir verwenden in unserer Praxis ein breites Spektrum an Behandlungsgeräten und -methoden von traditionell und bewährt bis modern und innovativ. An herausnehmbaren Geräten kommen aktive Platten (mit und ohne Schrauben), Retentionsplatten, Aktivatoren, Funktionsregler, Lipbumper und Aufbißschienen zum Einsatz. Bei festsitzender Behandlung werden moderne Metallbrackets, ästhetische Keramikbrackets und Lingualapparaturen nach dem Incognito-System verwendet. Selbstverständlich werden die Zahnflächen vor dem Einsetzen einer festsitzenden Apparatur bei Bedarf zur Kariesvorbeugung versiegelt und es kommen auf Wunsch superelastische Drahtbögen zum Einsatz. Daneben verwenden wir festsitzende Hilfsgeräte, wie das Herbst-Scharnier und die Gaumennahterweiterungsapparatur. Durch regelmäßige Fortbildungen und Teilnahme an Fachkongressen und Qualitätszirkeln halten wir uns auf dem aktuellen Stand unseres Fachgebietes.
Wie häufig müssen während einer kieferorthopädischen Behandlung Termine wahrgenommen werden?
Wenn nach Beratung und Besprechung des Behandlungsplanes eine kieferorthopädische Behandlung eingeleitet worden ist, muß der Patient im Normalfall ca. alle fünf bis sechs Wochen einen Kontrolltermin in unserer Praxis wahrnehmen, unabhängig davon, ob eine herausnehmbare oder festsitzende Apparatur im Einsatz ist. In der letzten Phase einer Behandlung, der sogenannten Retentionsphase, in der die erreichte Zahnstellung nur noch gehalten wird, steigt das Kontrollintervall auf acht Wochen.
Bei Defekten an den Apparaturen oder anderen Problemen im Zusammenhang mit der kieferorthopädischen Behandlung kann und soll natürlich jederzeit unabhängig von den vereinbarten regulären Kontrollterminen ein Reparatur- oder Notfalltermin wahrgenommen werden.
Wie verhalte ich mich im „Notfall“?
Falls ein Defekt an der kieferorthopädischen Apparatur oder ungewöhnliche Schmerzen, z.B. durch Druckstellen auftreten, sollten Sie sich auf jeden Fall mit uns telefonisch in Verbindung setzen, damit wir Ihnen zeitnah einen „Notfalltermin“ anbieten können. Sie können natürlich auch unangemeldet die Praxis aufsuchen, müssen dann aber eventuell mit etwas größerer Wartezeit rechnen oder stehen bei außerplanmäßig eingeschränkter Praxisöffnungszeit (Fortbildung, Erkrankung...) vor verschlossener Tür. Im Übrigen reicht es im Normalfall aus, einen Defekt an einer kieferorthopädischen Apparatur zeitnah innerhalb einiger Tage zu beheben, so dass kein Notdienst am Wochenende aufgesucht werden muss.
Wenn die Praxis wegen Urlaub planmäßig länger geschlossen hat geben wir in der Regel auf unserem Anrufbeantworter einen vertretenden Fachkollegen an.
Was ist zu tun, wenn ein Behandlungstermin versäumt wurde?
Da der Fortschritt einer kieferorthopädischen Behandlung wesentlich von ausreichender Mitarbeit des Patienten und dem regelmäßigen Wahrnehmen von Behandlungsterminen abhängt, sollten Sie sich nach einem versäumten Termin zeitnah in der Praxis melden, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann. Ansonsten ergibt sich meist eine unnötige Verlängerung der Behandlungsdauer.
Sollen während einer kieferorthopädischen Behandlung Termine bei Hauszahnarzt wahrgenommen werden?
Selbstverständlich bleibt auch während einer kieferorthopädischen Behandlung die zahnärztliche Betreuung und Behandlung in den Händen Ihres Hauszahnarztes. Daher sollen Sie Ihre regelmäßigen Termine beim Hauszahnarzt beibehalten.
Gibt es in der Kieferorthopädie Probleme mit Allergien oder Materialunverträglichkeiten?
Bei zeitgemäßen kieferorthopädischen Materialien und Geräten sind Allergien oder Materialunverträglichkeiten extrem selten. Selbst bei allergologisch festgestellter Unverträglichkeit reagiert die Mundschleimhaut nachgewiesenermaßen in der Regel unempfindlich. Dennoch sollten Sie uns vor Behandlungsbeginn über bekannte Allergien/Unverträglichkeiten informieren, damit bei Bedarf eine Materialtestung durchgeführt werden kann und ggf. Alternativen geprüft werden können.
Gibt es spezielle Anforderungen an die Mundhygiene während einer kieferorthopädischen Behandlung?
Einen wesentlichen Teil der Mitarbeit, die ein Patient während einer kieferorthopädischen Behandlung erbringen muss, betrifft die Mundhygiene. Allerdings ist es nicht notwendig, bereits im voraus Geräte, wie Munddusche oder spezielle elektrische Zahnbürsten, anzuschaffen.Sie werden von uns abhängig von der jeweiligen Behandlungsphase über die erforderlichen Mundhygienemaßnahmen aufgeklärt und instruiert. Dabei kommt es in der Regel weniger auf den apparativen Aufwand als auf Gründlichkeit und Regelmäßigkeit an.Als zusätzlichen Kariesschutz nehmen wir vor dem Einsetzen einer festsitzenden Apparatur bei einem guten Teil unserer Patienten eine Versiegelung der Zahnflächen vor.
Ist ein Wechsel der Krankenkasse während einer kieferorthopädischen Behandlung möglich?
Ein Wechsel der Krankenkasse während laufender Behandlung ist grundsätzlich jederzeit möglich. Völlig unproblematisch ist dabei der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen gesetzlichen Kasse; ebenso der Wechsel von einer privaten Versicherung zu einer gesetzlichen Kasse. In beiden Fällen sollten Sie jedoch trotzdem Ihre neue Kasse und uns vorab informieren, um bürokratische Reibungsverluste zu vermeiden.Der Wechsel von einer privaten Versicherung zu einer neuen Privatversicherung oder von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Versicherung ist dagegen in der Regel mit Hürden verbunden. Sie müssen die aufnehmende private Versicherung im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht über die laufende kieferorthopädische Behandlung in Kenntnis setzen. Die Versicherung wird dann, ggf. nach Anforderung eines Restkostenplanes bei uns, entscheiden, ob und mit welchem Leistungsumfang sie den Patienten aufnimmt.
Zum Ende der Behandlung
Wann ist eine kieferorthopädische Behandlung abgeschlossen?
Eine kieferorthopädische Behandlung besteht in der Regel aus zwei großen Behandlungsabschnitten, der aktiven Phase und der Retentionsphase. In der Retentionsphase wird die in der aktiven Phase erreichte Zahn- und Kieferstellung festgehalten, um einen möglichst dauerhaften Behandlungserfolg sicherzustellen. Erst wenn eine ausreichend lange Retentionsphase als Teil der Behandlung eingehalten worden ist, wird die Behandlung endgültig abgeschlossen.
Für die typische und häufigste Behandlung bei jugendlichen Patienten heißt das, daß nach der Entfernung der festsitzenden Apparatur noch ca. ein Jahr lang ein herausnehmbares Retentionsgerät unter Wahrnehmung regelmäßiger Kontrolltermine getragen werden muß
.Bei Frühbehandlungen im Kindesalter oder Erwachsenenbehandlungen kann es Abweichungen von dieser Routine geben
.In vielen Fällen verbleibt nach Abschluß der kieferorthopädischen Behandlung auf der Rückseite der Frontzähne ein Kleberetainer auf Dauer im Mund, um eine Verschlechterung der Frontzahnstellung zu verhindern.